Betriebskostenabrechnung (Nachzahlung) ist sie gültig 1 Jahr später?

Mir gehört eine 50 qm kleine Wohnung in einem 6 Familienhaus. Die Abrechnungen erfolgten durch eine Hausverwaltung. Dort wohnt seit 3 Jahren ein Mieter. Nun stelle ich fest, dass bei der Betriebskostenabrechnung viel zuwenig in Rechnung gestellt wurde ( 300-400 E). Dieses Jahr viel es mir auf und nun ist meine Frage:Könnte ich wenigstens für das Jahr 2011 rückwirkend die Heizkosten meinem Mieter in Rechnung stellen?
Weiß jemand eine Lösung?

Gefällt mir    0  
Frage-Nr.: 219644  •  Beobachter: 0
Gestellt von: Anonym  
BeantwortenBeobachten
Von: Anonym
Hallo!
Das hat sich erledigt, da bekommst du nichts mehr. Lg
Kommentar zu dieser Antwort abgeben
Gefällt mir  Antwort gefällt mir 0  Antwort gefällt mir nicht 0
Gratis, schnell und ohne Anmeldung
 
Ähnliche Fragen
Alle Fragen zum Thema
Betriebskosten...