Ich möchte eine Therapie in D machen, in einer Klinik in der ich schon öfter war und die Leiterin fordert nun als Aufnahmebedingung, dass ich mich mit einer gesetzlichen betreuung einverstanden erkläre beziehungsweise dem zustimme, ansonsten nimmt sie mich nicht auf in Österreich würde ich keinen Betreuer bekommen, darf die Leiterin dies fordern oder ist das unzulässig, da ich nicht damit einverstanden bin und das gerne vermeiden würde. |