Ich bin schwerbehindert. Kann ich mit 60 Jahren in Rente gehen?

Ich bin 1955 geboren.

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Frage-Nr.: 306190  •  Beobachter: 0
Gestellt von: Anonym  
BeantwortenBeobachten
Von: Anonym
Es wäre in deinen Fall die Altersrente nach dem Schwerbehinderten Gesetz. Wenn du vor 2002 schon eine Teilrente bekommen hast, also Berufsunfähigkeitsrente etc.und vor 1959 geboren bist ist es möglich eine Altersrente nach dem Schwerbehindertengesetz zu bekommen.
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Malve  
Da gäbe es zunächst einige Fragen zu klären.
Die erste: fragst du für Deutschland? In dem Fall (für andere Staaten weiß ich es nicht): ist der GdB mindestens 50 und kommst du auf eine Wartezeit von 35 Jahren? Bist du in Altersteilzeit und wenn ja, von wann ist der Vertrag?
Das sind so Punkte, von denen etwas abhängt oder abhängen kann. Du bist ja leider nicht vor 1955 geboren. Die Frage ist, ob es mit 60 geht und wie hoch ggf. der Abschlag wäre.
Deshalb wäre es das Beste, du machst bei der Rentenversicherung einen Beratungstermin und lässt dir für deine persönliche Situation genau sagen, welche Rentenart zu welchem Zeitpunkt die günstigste für dich wäre. Alles Gute!
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Inkah  
Physiotherapeutin
Du hast jedenfalls gute Chancen verfrüht Rente zu bekommen. Ob das dann alles so funktioniert, muss natürlich entschieden und beurteilt werden, aber mit einer Schwerstbehinderung hast du in diesem Sinn einen Vorteil, nämlich dass du aus zwei gründen (Alter und Behinderungsgrad) nicht mehr vermittelbar sein wirst. Also stehen die zeichen gut!

lg
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Von: Anonym
Hallo
Wenn Du nicht mehr vermittelbar bist oder keine 3 Std.mehr arbeiten kannst, kannst Du Rente beantragen. Sie kann in eine volle Erwerbsminderung und zeitbegrenzt sein, jedoch mit Abzűgen, sodass Du eine Weiterbewilligung benőtigst. Die Entscheidung zur Rente ist abhängig von Gutachten und Rentenbund. Beantragen kannst Du sie auf alle Fälle.
mfG.
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Von: Anonym
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