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| Nein, einen solchen Anspruch hast du leider nicht. Nur wenn du einen Vertrag mit dem Schlüsseldienst hättest, in dem dieser sich dazu verpflcithet 24/7 verfügbar zu sein, würde u. U solch ein Anspruch bestehen. Ich finde aber sowohl 35€, als auch 55€ noch okay für einen Schlüsseldienst. Da gibt es viel schlimmere. Falls du aber mal wieder in dieser Notlage bist kann ich dir http://xn--schlsseldienst-duisburg-... empfehlen. Der ist garantiert 24 Stunden erreichbar
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| Ich weiß nicht was für ein Dienst das ist, aber Seriös klingt das nicht wenn die versprechen 24H da zu sein, es aber nicht sind.. In Hamburg ist mir das noch nie passiert, immer schon hier : http://www.schluesseldienst-hamburg... angerufen, waren so schnell wie möglich da. Aber schaden Ersatz ich glaube eher nicht. Du kannst aber beim Anwalt nachfragen, ob es sich aber lohnt zu klagen... Ist ja auch so eine Frage, wegen 50 Euro die du vielleicht maximal mehr drauf gezahlt hast. | | | Kommentar zu dieser Antwort abgeben | Gefällt mir 0 0 |
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