| Wie waere es, wenn Er sich eine Firma/Geschaeft kauft oder daran nicht unerheblich daran beteiligt.
Oder ueber ein Anwalt erkundigen, wie Er dies erreicht. | | | | Kommentar zu dieser Antwort abgeben | Gefällt mir 0 0 |
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| | | Nicht-EU-Bürger
Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger aus Staaten außerhalb der EU werden durch das Ausländergesetz geregelt, wobei die Aufenthaltsgenehmigung für einen bestimmten Aufenthaltszweck ausgestellt wird.
Grundsätzlich bedürfen Drittstaatsangehörige für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland eines Aufenthaltstitels. Das Aufenthaltsgesetz enthält im Wesentlichen drei unterschiedliche Aufenthaltstitel: die unbefristete ?Niederlassungserlaubnis? und die befristete ?Aufenthaltserlaubnis?. Weitere wichtige Unterschiede hinsichtlich der rechtlichen Stellung der Drittstaatsangehörigen ergeben sich aus dem Zweck, zu dem die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Dies beinhaltet nicht automatisch das Recht zu Arbeiten. Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. In einigen Fällen ist sie jedoch die Grundlage für einen späteren Daueraufenthalt, denn nach bestimmten Aufenthaltszeiten und bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel nur zu bestimmten Aufenthaltszwecken erteilt. Welche Rechte (z. B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Verfestigung des Aufenthalts) mit einer Aufenthaltserlaubnis verbunden sind, richtet sich in vielen Fällen nach dem Zweck (z. B. Beschäftigung, Studium, Flüchtlingsanerkennung, vorübergehender Schutz etc.), zu dem die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
justlanded. com/deutsch/Deutschland/Landesfuehrer/Visa-Papiere/Aufenthaltsgenehmigungen-in-Deutschland | | | | Kommentar zu dieser Antwort abgeben | Gefällt mir 0 0 |
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