Den Mutter-Kind-Pass erhalten Sie bei der ersten Untersuchung durch Ihren Frauenarzt bei der die Schwangerschaft festgestellt wird. Danach sind Sie aber verpflichtet dies dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden damit sich dieser auf Ihre Situation einstellen kann um Ihnen ab Beginn des Mutterschutzes bzw. in der Karenz eine Vertretung zu organisieren. Selbstverständlich haben Sie in der Folge alle arbeitsrelevanten Ansprüche sowohl auf Mutterschutz wie auch in der Folge auf Karenz. Dahingehend wird Ihnen ebenfalls Ihr Frauenarzt die weiteren Wege erklären. Tips dazu gibt es auch von der AK unter http://www.arbeiterkammer.at/beratu...
Du bist ja keine Leibeigene, selbst wenn Du privat angestellt bist, stehen Dir die gesetzlichen Regelungen zu. Wenn Dir Deine Arbeitgeber sie Dir nicht freiwillig einräumen, musst Du wohl einen Anwalt einschalten.
Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere. Ich weiß nicht was du genau willst. Erkundige dich mal bei der Krankenkasse, vielleicht können die weiter helfen.