Wieviel von der Grundsteuer kann ich auf meinen mieter umlegen?

Ich wohne als Eigentümer auch im Haus mit, und habe meine Zweitwohnung vermietet

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Frage-Nr.: 508278  •  Beobachter: 0
Gestellt von:  bea2016neu  
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monaco  
Laut § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählt die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten. Also den kompletten Anteil, den man dieser Wohnung zuordnen kann
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monaco 
Der User fragt, wieviel er umlegen kann (er hat also die Absicht) und er kann selbst seinen Mietvertrag gestalten. Wer legt schon die Nebenkosten nicht auf den Mieter um?
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