Laut § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählt die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten. Also den kompletten Anteil, den man dieser Wohnung zuordnen kann
Der User fragt, wieviel er umlegen kann (er hat also die Absicht) und er kann selbst seinen Mietvertrag gestalten. Wer legt schon die Nebenkosten nicht auf den Mieter um?