Kommt auf den Mietvertrag an. Wurde die Übernahme der Betriebskosten vereinbart, muss sie jährlich aufgeschlüsselt werden. Wurde sie nicht vereinbart, sind sie in der Miete pauschal enthalten. Heizung und Warmwasser muss auf jeden Fall abgerechnet werden. Die Abrechnung wird bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahrs erstellt |