Instandhaltungsrückstellungen richten sich nach dem tatsächlichen Reparaturaufwand. Dieser kann nur von einem Fachmann geschätzt werden. Dazu kann man sich z. B. einen Kostenvoranschlag machen lassen. Die Instandhaltungsrückstellungen betreffen notwendige und noch nicht durchgeführte Reparaturen. Sie sind zweckgebunden und sind nicht zu verwechseln mit Instandhaltungsrücklagen, die zum Eigenkapital zählen. Die Instandhaltungsrücklage sollte bei älteren Häusern/Wohnungen bei 2€/qm und Monat liegen. |