Laut Paragraph 218 StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar/nicht legal, bleibt aber auf Grund der Beratungsregelung, unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
Die Frau ist verpflichtet!! ein Beratungsgespräch wahrzunehmen. Dieses findet bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle statt, z.b. Pro Familia. Die Schwangere wird ausführlich beraten. Nach der Beratung wird ein sogenannter Beratungsschein ausgestellt. Die Schwangere ist verpflichtet, diesen Schein dem Gynäkologen/in vorzulegen, der/die den Eingriff vornimmt. Diese Fristenlösung gilt bis 12 Wochen, nach der Empfängnis.
Bei einer medizinischen und kriminalistischen Indikation ist die Unterbrechung der Gravidität straffrei. Medizinische Indikation > das Leben von Mutter und/oder Kind ist gefährdet, z.b. wenn durch pränatale Untersuchungen diagnostiziert wird, daß der Embryo kein Gehirn hat. Ein Leben ohne Gehirn ist kein Leben. Kriminalistische Indikation > ein Beratungsgespräch ist keine Pflicht, kann aber von dem Kind/jungen Mädchen in Anspruch genommen werden. Man kann einem 12 - oder 13 jährigen Mädchen, das brutal vergewaltigt wurde nicht zumuten, ein Kind auszutragen. Es kann ohne weiteres zu einer PTBS kommen. |