Wieviel Vornamen kann ich bei Geburt meines Kindes für dieses zur amtlichen Eintragung benennen?

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Frage-Nr.: 576257  •  Beobachter: 1
Gestellt von:  Koh-I-Noor  
BeantwortenBeobachten
Heinrich 
Hier in Österreich gibt es keine Beschränkung. Man muss aber in amtlichen Dokumenten immer alle Vornamen die man hat angeben.
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Koh-I-Noor 
Aha, schau, es geht doch.
Carmen 
Fachärztin für Innere Medizin
Hier findest Du alle Informationen zu der Thematik:
https://www.c-and-a.com/de/de/shop/...
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Koh-I-Noor 
Der Hinweis auf diesbezüglich geltende Normen seitens des Antwortgebers ist völlig o. k. Daumen daher hoch.
Das Dahergeschwätz der Legislative über zu beachtendes Kindeswohl, welches die Anzahlbeschränkung als zweckmässig, erforderlich (oder was immer?) erforderlich mache, ist absurd. Das Kind kann bei eintretender Lebenserfahrung und -Weisheit selbst entscheiden, auf welche Namensanzahl es sich dann beschränken möchte.
Daher Daumen runter gegenüber dem staatlichen Reglement.
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