| Im Immobilienbereich gibt es den sogenannten Verkehrswert.Wenn jemand z.B. ein Haus mit Anschaffungskosten von € 350.000.- errichtet hat und dieses zu einem späteren Zeitpunkt veräußern möchte,hat keine Garantie dieses zu dem Anschaffungspreis wieder verkaufen zu können, weil die Lage,in der es gebaut wurde nicht den allgemeinen Vorstellungen möglicher Käufer entspricht. Der Gutachteraus- schuss einer Gemeinde/ einer Stadt kann dann eine Auskunft über den möglichen Verkehrswert abgeben.An diesem Verkehrswert orientiert sich dann der Kaufpreis.
| am 17.02.2012 | | Kommentar zu dieser Antwort abgeben | |
| | | Im Allgemeinen stellt der Teilwert den Marktpreis oder Verkehrspreis des Betriebs dar, wobei hier auch die besonderen Verhältnisse des Betrieb | am 31.12.2011 | | Kommentar zu dieser Antwort abgeben | |
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